Was es tut
Es beantwortet Fragen zum hessischen Schulrecht und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle,
damit sich alles nachschlagen lässt. Erfundene Paragrafen sind ausgeschlossen: Was nicht in
den hinterlegten Dokumenten steht, wird als solches benannt.
Datengrundlage
Die Schulrechtsseite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.
64 Dokumente liegen im Wortlaut vor, darunter das Hessische Schulgesetz in der Lesefassung
vom 1. August 2026 sowie Erlasse, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen. Dazu kommen
102 Fundstellen zu Gesetzen und Verordnungen. Der Bestand wird wöchentlich abgeglichen,
überholte Fassungen werden entfernt.
Was es nicht kann
Bei den meisten Verordnungen liegen nur Titel und Fundstelle vor, nicht der
Wortlaut, weil das Ministerium sie auf Hessenrecht verlinkt statt selbst zu veröffentlichen.
In solchen Fällen wird die einschlägige Vorschrift benannt und verlinkt, aber nicht zitiert.
Verbindlichkeit
Nichtamtliche Auskunft ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die
amtliche Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bzw. auf
verkuendung.hessen.de.
Konzept und Umsetzung: Christian Martin
Unabhängiges Werkzeug, kein Angebot des Ministeriums.